Montag, 08. Februar 10 um 18:00
XBRL zur Übermittlung von Bilanzen und Gewinn- und Verlustrechnungen an die Steuerbehörden
Kategorie: News XBRL
Das Gesetz zur Modernisierung und Entbürokratisierung des Steuerverfahrens (Steuerbürokratieabbaugesetz, SteuBAG) v. 19.12.2008 bezweckt den Abbau bürokratischer Lasten sowie Verfahrenserleichterungen bei der Steuererhebung im Interesse von Bürgern, Unternehmen und Staat. Papierbasierte Verfahrensabläufe sollen durch durch elektronische Kommunikation ersetzt werden. Es sieht die elektronische Übermittlung von Bilanzen sowie Gewinn- und Verlustrechnungen vor (§§ 5b EStG).
Mit dem BMF Schreiben (IV C6 – S 2133-b/0) vom 19. Januar 2010 hat die Finanzverwaltung dies konkretisiert:
Grundlage der zu übermittelnden Datensätze ist die HGB Taxonomie des XBRL Deutschland e.V.
Zur Festlegung des nach § 5b EStG zu übermittelnden Datensatzes wird die Taxonomie erweitert, um alle nach steuerlichen Vorschriften erforderlichen Positionen abzudecken.
Bestimmte Positionen sind verpflichtend zu übermitteln und werden in den Taxonomien als solche gekennzeichnet (Mindestanforderungen).
Bei der Übermittlung einer Handelsbilanz mit Überleitungsrechnung können auch vom Taxonomie-Schema abweichende individuelle Positionen übermittelt werden.
Für diesen Ausnahmefall sieht die Taxonomie die Möglichkeit vor, zu den individuellen Positionen anzugeben, in welche - steuerlichen Vorschriften entsprechende - Positionen diese umzugliedern sind (Bsp.: Umgliederung einer handelsrechtlichen Position zwischen Anlage- und Umlaufvermögen auf Anlagevermögen einerseits und Umlaufvermögen andererseits).
Die nach Abschnitt I geforderten Daten sind erstmals für Wirtschaftjahre elektronisch zu übermitteln, die nach dem 31. Dezember 2010 beginnen (§ 52 Absatz 15a EStG, § 84 Absatz 3d EStDV).
Quelle: BMF Schreiben (IV C6 – S 2133-b/0) vom 19. Januar 2010